Mitglied werden

Mitglied des Förderkreises Orgelmusik Coesfeld e.V. können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet.

Beitrittsantrag

 

Vorstand:

Heinz-Josef Holthaus, Vorsitzender
Tel.: 02541 – 83087
Mail: m.u.h.-j.holthaus@t-online.de

Katrin Borda, Stellv. Vorsitzende
Tel.: 02541 – 7408050
Mail: borda@lamberti-coe.de

Felix Schürhoff, Schatzmeister
Tel.: 02541 – 2381
Mail: felix.schuerhoff@outlook.de

KÜNSTLERISCHER BERATER: RUDOLF INNIG

Ihre Unterstützung können Sie uns gerne direkt zukommen lassen über Förderkreis Orgelmusik Coesfeld e.V.
IBAN DE 92 4015 4530 0035 1851 49 bei der Sparkasse Westmünsterland

Eine Spendenquittung wird Ihnen umgehend zugestellt.Der Förderkreis Orgelmusik Coesfeld e.V. wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der Nummer VR 7050 geführt,vom Finanzamt Coesfeld ist ihm die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden.

Mitglied werden

Mitglied des Förderkreises Orgelmusik Coesfeld e.V. können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.

Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet.

Beitrittsantrag

 

Vorstand:

Heinz-Josef Holthaus, Vorsitzender
Tel.: 02541 – 83087
Mail: m.u.h.-j.holthaus@t-online.de

Katrin Borda, Stellv. Vorsitzende
Tel.: 02541 – 7408050
Mail: borda@lamberti-coe.de

Heinz Schorn, Schatzmeister
Tel.: 02541 – 970889
FAX: 02541 – 9226935
Mail: lhschorn@t-online.de

KÜNSTLERISCHER BERATER: RUDOLF INNIG

Ihre Unterstützung können Sie uns gerne direkt zukommen lassen über Förderkreis Orgelmusik Coesfeld e.V.
IBAN DE 92 4015 4530 0035 1851 49 bei der Sparkasse Westmünsterland

Eine Spendenquittung wird Ihnen umgehend zugestellt.Der Förderkreis Orgelmusik Coesfeld e.V. wird im Vereinsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter der Nummer VR 7050 geführt,vom Finanzamt Coesfeld ist ihm die Gemeinnützigkeit zuerkannt worden.